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ZafronOS

Deutschland

Rechnungen, die dem deutschen Finanzamt standhalten.

Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferung — der richtige Hinweis ergibt sich aus Kunde und Leistungsart. Und der Buchungsstapel für DATEV geht als Datei an die Kanzlei, statt als Ordner voller PDFs.

Der Weg zum Steuerberater

ZafronOS erzeugt den Buchungsstapel im DATEV-Format EXTF — mit Umsatzsteuercodes je Position, der Liste der Debitorennummern und einer Notiz, unter welchen Annahmen gebucht wurde. Die Kanzlei liest die Datei ein, statt Belege abzutippen.

Die E-Rechnung nach EN 16931 ist in Entwicklung. Bis sie steht, gehen Rechnungen als PDF hinaus — mit GiroCode, den dein Kunde zum Zahlen scannt. Ein Datum nennen wir erst, wenn wir es halten können.

Welcher Fall, welcher Hinweis

Fall Was auf der Rechnung steht
Kleinunternehmer Umsatzsteuerbefreit nach § 19 UStG — keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Leistung an ein Unternehmen in der EU Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Art. 196 MwStSystRL), USt-IdNr. beider Seiten.
Warenlieferung in die EU Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 138 MwStSystRL).
Lieferung ins Drittland Steuerfreie Ausfuhrlieferung (Art. 146 MwStSystRL).

Die Texte lassen sich je Firma überschreiben — wer mit seinem Steuerberater eine andere Formulierung abgestimmt hat, behält sie.

Nummern, die keine Lücke haben

Fortlaufend, ohne Lücke

Nummern werden in einer Transaktion gezogen; die Datenbank verhindert eine doppelte Vergabe. Löschen geht nur von hinten — nur der zuletzt vergebene Beleg seiner Reihe.

Ausgestellt heißt fest

Ein ausgestellter Beleg ist nicht mehr bearbeitbar. Ein Storno bleibt in jedem Fall unantastbar.

Verlauf je Beleg

Angelegt, bearbeitet, versendet, storniert, umgewandelt, Zahlung, Mahnung — mit Nutzer und Zeitpunkt.

Wir behaupten damit keine GoBD-Konformität. Ob eine Aufzeichnung im Einzelfall genügt, entscheidet dein Steuerberater — nicht ein Werbetext.

Woran wir gerade arbeiten

ZafronOS wächst in Schritten. Das steht als Nächstes an — und daneben, womit du bis dahin arbeitest.

DATEV-Buchungsstapel

Fertig: Format EXTF, mit Umsatzsteuercodes je Position, Debitorenliste und einer Notiz zu den Annahmen. Die Kanzlei liest ein, statt abzutippen.

E-Rechnung nach EN 16931

In Entwicklung — XRechnung und ZUGFeRD. Heute gehen Rechnungen als PDF hinaus, mit GiroCode zum Scannen.

Bankanbindung

In Entwicklung. Heute erfasst du Zahlungen mit einem Klick, und die offenen Posten stimmen sofort.

Nachvollziehbare Aufzeichnungen

Fortlaufende Nummern ohne Lücken, ausgestellte Belege unveränderbar, jede Änderung im Protokoll.

Fragen und Antworten

Kann ZafronOS XRechnung oder ZUGFeRD?

Die E-Rechnung nach EN 16931 ist in Entwicklung. Heute gehen Rechnungen als PDF hinaus, mit GiroCode zum Scannen — und für den Steuerberater erzeugt ZafronOS den Buchungsstapel im DATEV-Format. Ein Datum nennen wir erst, wenn wir es halten können.

Kennt ZafronOS die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG?

Ja. Ist sie gesetzt, rechnet ZafronOS ohne Umsatzsteuer und setzt den Hinweis auf die Rechnung.

Gibt es eine DATEV-Schnittstelle?

Ja. ZafronOS schreibt den Buchungsstapel im DATEV-Format EXTF, mit Umsatzsteuercodes je Position und der Liste der Debitorennummern. Für Österreich gibt es dasselbe im BMD-Format. Dazu wie gehabt der Export als CSV, Excel und PDF.

Wie ist die Nummerierung abgesichert?

Fortlaufend und ohne Lücken: Nummern werden in einer Transaktion gezogen, ausgestellte Belege sind nicht mehr bearbeitbar, und jede Änderung steht im Protokoll.

Ausprobieren kostet nichts

Der Basis-Tarif läuft ohne Frist weiter. Wer die E-Rechnung braucht, wartet besser — wer sie nicht braucht, kann heute anfangen.